Verrechnung von sonstigen Gewinnen mit Aktienverlusten
Sehr geehrter Herr Buschmann,
seit Jahren ist ein höchstinstanzliches Verfahren zur Klärung der Frage der Rechtmäßigkeit der Beschränkung der Verrechnung von Aktien- und sonstigen Verlusten anhängig.
Bei mehreren Gelegenheiten hat die jetzige Bundesregierung die Absicht geäußert, die separaten Verlustverrechnungstöpfe abschaffen und eine gemeinsame Verrechnung erlauben zu wollen.
Was ist hieraus geworden?
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Bundesfinanzhof hat mit Vorlagebeschluss vom 17. November 2020, Az. VIII R 11/18, dem Bundesverfassungsgericht Fragen zur Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste vorgelegt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts würde auch für die zukünftige Ausgestaltung des Steuerrechts maßgebliche Bedeutung haben. Wann das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache entscheiden wird, bestimmt es selbst.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB