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Frage von Anna D. •

Ist es möglich bei gemeinsamer Namensführung den Namen auf meinen Mädchennamen zu ändern ohne Scheidung?

Bei der Hochzeit habe ich den Namen meines Mannes angenommen. Nun bin ich unglücklich damit und leider können wir es nur mit einer Scheidung ändern lassen. Natürlich wollen wir verheiratet bleiben. Viele Entscheidungen im Leben, kann man rückgängig machen. Ich verstehe nicht, dass wir im Nachhinein nicht mehr den Namen ändern können und gemeinsam meinen Mädchennamen als Familiennamen annehmen können.
Nach der neuen Namensreform können wir beide einen Doppelnamen tragen. Gibt es da auch keinerlei Möglichkeit einen Namen dann doch noch abzulegen? Was hat das zu bedeuten, wenn kein Bindestrich zwischen den Nachnamen ist?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau D.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist hoffnungslos veraltet. Es ist so flexibel wie Beton und so modern wie ein Kohleofen - und deshalb wird es Zeit, dieses Recht zu ändern! Das Bundesministerium der Justiz hat daher den Referentenentwurf für ein neues bürgerlich-rechtliches Namensrecht veröffentlicht. 

Damit geben wir Ehepartnern mehr Wahlfreiheit, zum Beispiel einen gemeinsamen Doppelnamen als echten Familiennamen zu tragen. Dieser muss auch nicht mehr mit einem Bindestrich geführt werden. Möglich ist auch, nachträglich dem Ehenamen den Geburtsnamen beizufügen. Der Ehename selbst wird von den Ehegatten bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt bestimmt und ist mit dem Bestand der Ehe verknüpft. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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