Frage von Lutz G. • 10.07.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 15.08.2023
Deutschland wird seine völkerrechtlichen vertraglichen Pflichten wahren.
Deutschland wird seine völkerrechtlichen vertraglichen Pflichten wahren.
Die Zulässigkeit der Telekommunikationsüberwachung ist gesetzlich detailliert geregelt und wird von den unabhängigen Gerichten im Einzelfall geprüft.
Das Vorgehen der damaligen Bundesregierung wurde auch auf Antrag der FDP durch einen Untersuchungsausschuss aufgearbeitet.
Scheidungskinder können künftig einfacher den Namen des Elternteils annehmen, bei dem sie wohnen.
Die zuständigen Aufsichtsbehörden haben erklärt, dass das Thema das Kindeswohl gefährde und den Einsatz untersagt.
Mit Blick auf die Komplexität der Materien und die Arbeitsbelastung dauern solche Verfahren in der Regel mehrere Jahre.