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Frage von Jochen T. •

Wieso verschleppt das BVG Karlsruhe die Entscheidung zu den Richtervorlagen von Herr Müller zu Hanf, wie beurteilen sie die Strafrechtsprof. Resolution von 122Proffessoren handelt der Staat illegitim?

https://politik.watson.de/deutschland/politik/688493469-bundesverfassungsgericht-prueft-dieses-jahr-rechtmaessigkeit-des-cannabis-verbots
Seit dem wird gemauert und verschleppt.

Die Unterzeichnenden wollen den Gesetzgeber auf die unbeabsichtigten schädlichen Nebenwirkungen und Folgen der Kriminalisierung aufmerksam machen. Sie wollen das Parlament anregen, bezüglich dieser Thematik seinem verfassungsrechtlichen Auftrag im Allgemeinen und den wissenschaftlich begründeten Prinzipien von Strafgesetzgebung und Kriminalpolitik. Sowohl aus strafrechtswissenschaftlicher Sicht als auch aufgrund empirischer Forschungsergebnisse besteht die dringende Notwendigkeit, die Geeignetheit, Erforderlichkeit und normative Angemessenheit des Betäubungsmittelstrafrechts zu überprüfen und gegebenenfalls Vorschläge zu Gesetzesänderungen aus solcher Evaluation abzuleiten. https://schildower-kreis.de/resolution-deutscher-strafrechtsprofessorinnen-und-professoren-an-die-abgeordneten-des-deutschen-bundestages/

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit Urteil vom 9. März 1994 hat das Bundesverfassungsgericht die damals zur Prüfung gestellten Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, soweit diese sich auf Cannabisprodukte bezogen. 

Aktuell sind am Bundesverfassungsgericht mehrere Richtervorlagen anhängig, die die aktuellen Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes für mit dem Grundgesetz unvereinbar halten, soweit sie sich auch auf Cannabisprodukte beziehen. Über die Verfahrensgestaltung entscheidet das BVerfG selbst. Mit Blick auf die Komplexität der Materien und die Arbeitsbelastung dauern solche Verfahren in der Regel mehrere Jahre. 

Mit Blick auf die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts möchte ich das laufende Verfahren im Übrigen nicht kommentieren. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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