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Frage von Lutz G. •

Wird Deutschland den Transport von Streumunition auf oder über deutsches Gebiet stoppen und damit beschlagnehmen laut Gesetz ,keine Weitergabe?

wie agiert Deutschland zu der Lieferung von Streumunition der Nato,da USA Natomitglied ist und damit nicht selbständig ist, lt. Vertrag ist Deutschland verpflichtet ,keine Weitergabe? Oder hat der Vertrag keinen Bestand .

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Deutschland hat das am 1. August 2010 in Kraft getretene Übereinkommen über Streumunition unterzeichnet. Wir werden unsere völkerrechtlichen vertraglichen Verpflichtungen wahren. Naturgemäß bindet ein völkerrechtlicher Vertrag nur die Vertragspartner. Das Verhalten anderer Staaten muss sich daher nicht an diesem Abkommen messen lassen. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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