Vor Kurzem hat sie bereits ein Diskussionspapier zum Demokratiefördergesetz vorgelegt, in Kürze soll ein "Aktionsplan gegen Rechtsextremismus" folgen.
Statt uneingeschränkter Sterbehilfe brauchen wir bessere Suizidprävention und guten Zugang zu psychotherapeutischer Unterstützung.
Bereits seit dem 20. März gibt es nach und nach Lockerungen der Corona-Regeln in Deutschland.
Wir wollen Suizide nicht komplett verhindern, das geht auch gar nicht, sondern wir wollen Selbstbestimmung sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Neuregelung der Suizidbeihilfe einige Hinweise gegeben:
Wir wollen Suizide nicht komplett verhindern, das geht auch gar nicht, sondern wir wollen Selbstbestimmung sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Neuregelung der Suizidbeihilfe einige Hinweise gegeben:
Um die Freiverantwortlichkeit des Suizidentschlusses sicherzustellen, schlägt der Gesetzentwurf ein Schutzkonzept vor: Dazu gehören grundsätzlich mindestens zwei Untersuchungen in einem hinreichenden Abstand durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie; dies sichert die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit der Entscheidung.