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Lars Castellucci
SPD
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Frage von Oliver S. •

Geplantes Verbot von halbautomatischen Sportgewehren. Inwieweit spielen diese bei Verbrechen in Deutschland eine statistisch relevante Rolle?

Sehr geehrter Herr Castellucci,

heute wurde über die Medien verbreitet, dass Frau Faeser ein Verbot von halbautomatischen Sportgewehren in AR15 Optik auf den Weg bringen will. Als Sportschütze wäre ich direkt betroffen und bin auch enttäuscht, dass Frau Faeser in diskriminierender Weise Amokläufer und Reichsbürger als stereotype Nutzergruppe identifiziert haben will. Dem möchte ich entschieden widersprechen. Bevor ein Gesetzt verabschiedet wird, sollte geprüft werden welche statistische Relevanz an Gewaltverbrechen legal besessene AR15 Sportgewehre in Deutschland aufweisen. Gibt es hierzu Zahlen, die die Forderungen von Frau Faeser stützen? Ein Verbot ohne Sicherheitsgewinn ist nicht zielführend.

Gleichwohl stimme ich in gewissen Passagen mit Ihren Ideen überein, z.B. das psychologische Tests erfolgen sollen und der Zugang Extremisten (gleich ob islamistischer Natur oder Reichsbürgern) vorbehalten werden sollte.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Reform des Waffenrechts. 

Mir ist wichtig, dass Extremisten oder auch psychisch erkrankte Menschen nicht im Besitz von Waffen sein dürfen. Deshalb müssen wir beim Waffenrecht Änderungen auf den Weg bringen. Das ist auch im Interesse von Jägern oder Sportschützen, die ihrem Beruf oder ihrer Leidenschaft nachgehen und im Falle von Jägern natürlich wichtige Funktionen hier im Lande erfüllen. 

Die aktuell geplante Waffenrechtsnovelle ist keine kurzfristige Reaktion auf die Razzien im Reichsbürgermilieu. Aber auch dort gibt es nach wie vor – neben vielen illegalen auch –zu viele legale Waffen. Hier müssen wir besser werden bei der Verweigerung und Entwaffnung. Und ja, dafür brauchen wir auch Anpassungen im Gesetz. Das ist eine sicherheitspolitische Notwendigkeit. Bereits im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Koalition auf Änderungen im Waffenrecht verständigt. Dort heißt es: 

„Die weit überwiegende Zahl der Waffenbesitzerinnen und -besitzer ist rechtstreu. Terroristinnen und Terroristen sowie Extremistinnen und Extremisten gilt es, konsequent zu entwaffnen. Wir evaluieren die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre und gestalten bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus. Zudem verbessern wir die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie den Informationsfluss zwischen den Behörden. Bei Gegenständen, für die ein Kleiner Waffenschein erforderlich ist, soll dieser künftig auch beim Erwerb vorgelegt werden müssen.“ 

Daraus leiten sich für das Waffengesetz zum einen Verbesserungen der waffenrechtlichen Personenüberprüfungen ab, also bei der Zuverlässigkeitsprüfung (§ 5 WaffG) und Prüfung der persönlichen Eignung (§ 6 WaffG); zum anderen eine Neuregelung des Kleinen Waffenscheins, der künftig auch schon beim Erwerb von SRS-Waffen vorhanden sein muss. Bisher ist der Erwerb davon nicht betroffen und nur beim Führen der SRS-Waffen ist ein Kleiner Waffenschein notwendig. 

Die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser angekündigte Gesetzesinitiative zielt lediglich auf das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen. Schießsport-Disziplinen mit Halbautomaten werden also nicht gefährdet sein. Kriterien zur Bestimmung der Kriegswaffenähnlichkeit werden Bestandteil der Verbotsinitiative sein. Kriegswaffenähnliche halbautomatische Feuerwaffen wirken durch ihre martialische Optik besonders anziehend auf bestimmte Personenkreise und Tätergruppen. Durch ihre Funktionalität in Kombination mit der auf ihrem martialischen Äußeren beruhenden Anziehungskraft weisen sie ein besonders hohes Gefährdungspotential auf. Neben der hohen Gefährlichkeit auch für Einsatzkräfte der Polizei besteht für diese in einer Konfliktsituation keine Möglichkeit, zwischen halbautomatischen kriegswaffenähnlichen Feuerwaffen und optisch gleichen vollautomatischen Kriegswaffen zu unterscheiden, was Auswirkungen auf deren Einsatzbewältigung und Eigensicherung haben kann. Weder für die olympischen Schießdisziplinen noch für die Jagd besteht ein objektives Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Feuerwaffen. Sie sollen in erster Linie das Gefühl vermitteln, mit einer Kriegswaffe zu schießen, was auch in der einschlägigen Werbung des Waffenhandels bewusst hervorgehoben wird. 

Mit Blick auf die örtlichen Waffenbehörden sehen wir auch die Probleme im Vollzug, die mit einer starken Auslastung der Waffenbehörden verbunden sind. Für den Betrieb der Waffenbehörden sind jedoch die Bundesländer zuständig. Das macht eine Steuerung des Vollzugs von Bundesebene sehr schwierig. Wir werden jedoch auch auf eine bessere Durchsetzung der geltenden Gesetze hinwirken. 

Das Problem des illegalen Waffenbesitzes werden wir mit einer Änderung des Waffengesetzes nicht bekämpfen können – und darum geht es bei der anstehenden Novelle auch nicht. Dafür brauchen wir gute Rechtsgrundlagen für unsere Sicherheitsbehörden und eine effektivere Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Auch in diesen Bereichen sind wir tätig. Wir werden beispielsweise das Bundespolizeigesetz erneuern und haben zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ein ganzes Bündel an Maßnahmen in Vorbereitung. 

Freundliche Grüße

Lars Castellucci

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