
ich habe Ihre Anfrage zum Anlass genommen, im Bundesinnenministerium nach dem aktuellen Stand zu fragen. Dort setzt man sich aktuell mit den konkretisierten Vorgaben des BVerfG zum Mindestabstandsgebot auseinander
DBT/Stella von Saldern
ich habe Ihre Anfrage zum Anlass genommen, im Bundesinnenministerium nach dem aktuellen Stand zu fragen. Dort setzt man sich aktuell mit den konkretisierten Vorgaben des BVerfG zum Mindestabstandsgebot auseinander
(...) Verbrechern wie Putin muss man im Zweifel etwas entgegensetzen können, will man nicht unter ihrer Knute landen.
ganz klare Antwort: Es darf keine Geflüchteten erster und zweiter Klasse geben, ebenso wenig wie diese gegen andere Gruppen ausgespielt werden dürfen.
selbstverständlich dürfen Russlanddeutsche weder angegriffen noch diskriminiert werden.
1,2 Millionen Euro davon wurden nach Ende der Bewerbungsfrist im November 2021 für Baden-Württemberg bewilligt. Mit Hilfe dieser Mittel erfolgt nun die Instandsetzung des Sirenennetzes.
Wer sich nicht impfen lassen möchte, hat dazu das Recht, muss allerdings mit Bußgeldern rechnen.