Sie können davon ausgehen, dass der Innenausschuss des Deutschen Bundestags den Entwurf ganz genau prüfen wird, sobald er uns vorliegt – vor allem auch im Hinblick darauf, ob die vom BVerfG festgelegten Vorgaben erfüllt werden.
Bei dem von Ihnen angesprochenen Entwurf handelt es sich um einen Referentenentwurf aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Ich bin vorsichtig mit genauen Prognosen, da ein solches Gesetz einen langen Weg geht - vom Referentenentwurf aus dem federführenden Ministerium über die Beteiligung der entsprechenden Verbände und die Einigung innerhalb der Regierung bis zum parlamentarischen Verfahren im Bundestag - und der genaue Zeitplan daher oftmals schwierig einzuschätzen ist.
in Deutschland ermitteln das Bundeskriminalamt und die Nachrichtendienste in dem vom Generalbundesanwalt eingeleiteten Verfahren.
Insofern ist davon auszugehen, dass der Entwurf in den nächsten Wochen und Monaten noch an zahlreichen Stellen geändert werden wird. Erst dann wird der Entwurf dem Bundestag zugeleitet, so dass dieser aktiv werden kann.
Ich finde dieses Vorhaben ebenfalls sehr wichtig. Die Umsetzung wird Teil des s.g. Migrationspakets II sein, das in diesem Jahr verabschiedet werden soll.