Fragen und Antworten



Lassen Sie mich mit Blick auf das drängende Thema eines AfD-Verbotsverfahrens vorab ein paar grundsätzliche Dinge sagen:

Sie haben Recht: Ratzeburgs Straßen sind leider ein gutes Beispiel dafür, wie sehr Infrastruktur, insbesondere im ländlichen Raum, sanierungsbedürftig ist.
Abstimmverhalten
Lockerung der Schuldenbremse
Verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
Zustrombegrenzungsgesetz
Verlängerung des Bundeswehreinsatzes EUNAVFOR ASPIDES im Roten Meer
Über Konstantin von Notz
Konstantin von Notz schreibt über sich selbst:

Seit 2009 Mitglied des Bundestages und des Innenausschusses. 2009 bis 2013 Sprecher für Innenpolitik und Sprecher für Netzpolitik, Obmann in der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“. 2013 bis 2025 stellvertretender Fraktionsvorsitzender. 2013 bis 2017 Obmann im 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode „NSA/BND“ und Sprecher für Religionspolitik. 2017 bis 2021 stellvertretendes Mitglied im 1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode „Berliner Breitscheidplatz“. Seit 2017 Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr). Bis 2021 stellvertretender Vorsitzender, 2021 bis 2025 Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums und ordentliches Mitglied im gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat (Art. 53a GG).