Frage von Jens-Olaf B. •

Durch welche Aktivitäten werden Sie dafür sorgen, dass der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht beantragt, festzustellen, dass die AfD verfassungswidrig ist?

Portrait von Konstantin von Notz
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr B.,

besten Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut. 

Lassen Sie mich mit Blick auf das drängende Thema eines AfD-Verbotsverfahrens vorab ein paar grundsätzliche Dinge sagen:

In der Vergangenheit habe ich, auch auf dieser Plattform, immer wieder, teils ehr ausführlich, zu einem AfD-Verbotsverfahren Stellung genommen. Um nicht alle Argumente zu wiederholen, erlaube ich mir, Sie auch auf diese Antworten zu verweisen. 

Uns eint die große Sorge vor dem Erstarken der AfD als Partei, die in weiteren Teilen von unseren Verfassungsschutzämtern als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird. Wenn nun erste Umfragen diese Partei als stärkste Kraft sehen, kann niemand leugnen, dass es mindestens „Kurz vor 12“ ist.

Die rechtlichen und politischen Fragen im Kontext eines Parteiverbots, dem schärfsten Schwert der wehrhaften Demokratie, sind komplex. Sie werden letztlich allein durch das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Verantwortung, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu beobachten und zu dokumentieren, tragen die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder.

Unsere politische Verantwortung ist es, für zweierlei Sorge zu tragen:

Wenn ein Verfahren eingeleitet wird, muss es Erfolg haben. Wir als mögliche Antragsteller müssen die Sammlung rechtssichererer Beweise fördern und sicherstellen (auch das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte kann und wird hier ein wichtiger Baustein sein).

Zögerlichkeit ist fehl am Platz. Das Thema gehört in dieser Wahlperiode ganz vorn auf die politische Agenda. Es gilt, die weiterhin offenen Fragen schnellstmöglich zu beantworten und alles zu tun, damit ein erfolgsversprechendes Verfahren so schnell wie verantwortbar möglich eingeleitet werden kann. Hier sind alle Verantwortlichen in der Pflicht, ihren jeweiligen Aufgaben nachzukommen. 

Ich bin mir meiner Verantwortung im Rahmen dieser historischen Aufgabe sehr bewusst und werde alles in meiner Macht Stehende tun, damit getan wird, was getan werden muss. Persönlich sehe ich meine Aufgabe auch darin, als Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums weiter hinter den Kulissen zu vermitteln und so sicherzustellen, dass ein Antrag, wenn er gestellt wird, auch eine breite Mehrheit der demokratischen Abgeordneten hinter sich versammelt.

Für Ihre Frage nochmals herzlichen Dank!

Beste Grüße!
Konstantin v. Notz

 

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