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Die Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen mit ihrem eingebrachten Gesetzentwurf Opfer geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt besser unterstützen und dazu ein verlässliches Hilfesystem schaffen. Gewaltbetroffene Personen sollen demnach einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung erhalten und die Länder sollen verpflichtet werden, ausreichend Schutz- und Beratungsmöglichkeiten sicherzustellen. Außerdem sollen Maßnahmen zur Prävention verbessert und auch das Umfeld gewaltbetroffener Personen besser unterstützt werden.
Zu dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor. Darin wird die Annahme des Gesetzes in geänderter Fassung empfohlen.
Der Gesetzentwurf wurde mit 390 Ja-Stimmen angenommen. Es gab keine Gegenstimmen und 70 Enthaltungen.