Gesetzliche Maßnahmen:
1. Verbot von Unternehmensspenden an Parteien
Um die Unabhängigkeit von Parteien zu stärken und zu verhindern, dass Unternehmen versuchen, durch Spenden Einfluss zu nehmen, sollten Spenden von Unternehmen und anderen juristischen Personen an Parteien grundsätzlich verboten werden. In anderen europäischen Ländern ist dies bereits üblich, zum Beispiel in Frankreich und Spanien. Spenden von natürlichen Personen (also Privatpersonen) wären hiervon nicht betroffen und weiter zulässig.
2. Unabhängige Prüfinstanz für Abgeordneten- und Lobbytransparenz
Für die Überprüfung der Transparenzangaben von Abgeordneten ist derzeit die Bundestagsverwaltung zuständig, die dem:der Bundestagspräsident:in untersteht. Auch beim Lobbyregister, das im Januar 2022 in Kraft treten wird, ist alleine die Bundestagsverwaltung für die Kontrolle zuständig, eine externe Überprüfung ist nicht geplant. Um Unbefangenheit sicherzustellen und den bzw. die Bundestagspräsident:in zu entlasten, sollte stattdessen eine unabhängige, überparteiliche Prüfinstanz eingesetzt werden, zum Beispiel in Form eines Transparenz-Gremiums, das vom Bundestag gewählt wird. Die Aufgaben der Prüfinstanz: Überwachung der Angaben im Lobbyregister sowie der Transparenzangaben von Abgeordneten; Befugnis bei Unklarheiten Nachforschungen anzustellen; Anhörung bei Verfahren zu Verstößen. Um die Parlamentsautonomie zu gewährleisten, sollten finale Entscheidungen zum Umgang mit Verstößen und anderen strittigen Fragen beim Bundestag verbleiben. Die genaue Ausgestaltung der Prüfinstanz sollte in einem parlamentarischen Verfahren ermittelt werden.
3. Effektives Lobbyregister
Ab 2022 tritt das neue Lobbyregister in Kraft. Lobbyist:innen müssen sich dann registrieren, wenn sie zum Zweck der Interessenvertretung Kontakt mit Mitgliedern des Bundestags oder mit der Bundesregierung aufnehmen. Jedoch erfährt die Öffentlichkeit nicht, mit wem einzelne Lobbyist:innen im Gespräch sind und auch nicht, um welche Anliegen es geht. Um die Einflussnahme auf konkrete Entscheidungsprozesse und Gesetzesvorhaben für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen, sollten Lobbyist:innen im Lobbyregister ihre Treffen mit Bundestags- und Regierungsvertreter:innen dokumentieren, inkl. Angaben zu Datum, Anliegen und Namen von Gesprächspartner:innen. Eine vergleichbare Regelung gilt beispielsweise bereits in der Europäischen Union, wo EU-Kommissare und Teile des EU-Parlaments ihre Lobbytreffen online veröffentlichen müssen.
Offenheit in der persönlichen Arbeit von Abgeordneten:
4. Einkünfte und Ausgaben als Abgeordnete:r
Gemeint sind die tatsächlich geflossenen Gelder aus öffentlichen Kassen. So sind neben den Diäten auch die Büroausstattung, Kostenpauschale, Mitarbeiter:innenpauschale, mögliche Fraktionszulagen oder Zahlungen, die Abgeordnete als Mitglied der Regierung erhalten (z.B. Minister:in, Staatssekretär:in) anzugeben. So können Bürger:innen nachvollziehen wie viel Geld ein:e Abgeordnete:r aus Steuermitteln erhält und wie viel und für was er oder sie das Geld ausgibt. Angaben zu Nebentätigkeiten sind an dieser Stelle nicht gemeint, da diese ohnehin offenlegt werden müssen.
5. Lobbykontakte der Abgeordneten
Gespräche mit Interessenvertreter:innen sind wichtig, damit sich Abgeordnete über Fachfragen informieren können und die Interessen unterschiedlicher Gruppen Gehör finden. Zugleich muss es für Bürger:innen nachvollziehbar sein, wer auf politische Entscheidungen Einfluss nimmt. Abgeordnete können für mehr Transparenz sorgen, indem sie ihre Treffen mit registrierten Lobbyist:innen (nach Bundeslobbyregistergesetz) veröffentlichen. Gemeint sind vor allem folgende Angaben: Datum, Art des Kontakts (E-Mail, Telefonat, Gespräch), Auftraggeber:innen oder Organisation des:der Lobbyist:in und Gesprächsthema (ggf. Gesetz oder ähnliche Vorhaben). Personenbezogene Daten müssen dabei nicht offengelegt werden. Die Angaben können z.B. vierteljährlich online öffentlich gemacht werden.