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Kirsten Kappert-Gonther
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Frage von Inge C. •

Warum hat die Bundesregierung noch keine Corona-Testpflicht vor Einreise für Einreisende aus China beschlossen ?

Hallo Frau Kappert Gonther,
ich halte es für sicherer für alle Menschen, wenn wir eine solche Einreise-Maßnahme beschießen würden,
ich bin 4 fach-geimpft und hatte das Virus bisher nicht, zumindest nicht wissentlich, möchte es auch nicht haben, schon gar nicht in einer mutierten Variante.....

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau C., danke für Ihre Zuschrift.

Ich kann Ihre Sorge gut nachvollziehen. Am 7. Januar hat das Bundeskabinett eine Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen, nach der ein Gebiet als Virusvariantengebiete zählt, wenn die Gefahr besteht, dass aufgrund bestimmter Anhaltspunkte neu auftretende oder bereits bekannte Varianten vorkommen, die besonders gefährlich sind. Erfährt ein Gebiet diese Einstufung, gilt nun vor Einreise eine Testpflicht. Eine Absonderungspflicht und ein Beförderungsverbot, wie bisher bei den Virusvariantengebieten, gelten in diesem Fall jedoch nicht. Diese Regelung trifft u.a. auf China zu.

Zudem wurde in der Coronavirus-Einreiseverordnung neu geregelt, dass Passagiere nach Ankunft stichprobenartig getestet werden können, damit neu auftretende oder wieder auftretende, besonders gefährliche Varianten aufgefunden werden können. Die Testung erfolgt nach Einreise aus einem Virusvariantengebiet auf Anforderung der zuständigen Behörden.

Diese Regelungen halte ich für sinnvoll und begrüße sie.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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