
Es kann nicht sein, dass der Verfassungsschutz bei einer drohenden Gefahr im Vorfeld Telefongespräche abhören darf, aber ihm, wenn über Telegram oder WhatsApp Anschlagspläne erfolgen, die Hände gebunden sind.
Tim Süllwold
Es kann nicht sein, dass der Verfassungsschutz bei einer drohenden Gefahr im Vorfeld Telefongespräche abhören darf, aber ihm, wenn über Telegram oder WhatsApp Anschlagspläne erfolgen, die Hände gebunden sind.
Anders als beispielsweise Belgien, hat Deutschland diesen Mechanismus nicht aktiviert und somit keine Hilfe aus dem Ausland erhalten.
(...) die Handlungs- und Durchsetzungsfähigkeit der Vereinten Nationen als Zentrum einer regelbasierten Weltordnung zu verbessern und zu stärken. (...)
(...) Das Gesetz kann nichts fordern, was die Unternehmen nicht leisten können. (...)
(...) Leider kann ich Ihnen kein festes Datum nennen, zu dem der Amateursport und das Vereinsleben wieder wie gewohnt stattfinden können. (...)
(...) dass die Lage für Flüchtlinge und Migranten zeigt, wie dringend eine gemeinsame europäische Antwort in der Migrations- und Flüchtlingspolitik ist. (...)