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Katrin Staffler
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Frage von Severin H. •

Frage an Katrin Staffler von Severin H. bezüglich Menschenrechte

Warum lässt die Union den Gesetzesvorschlag zum neuen Lieferkettengesetz so von den Wirtschaftsverbänden entkernen?

Nach diesem Kompromiss gilt die Sorgfaltspflicht (Pflicht nachzuprüfen ob bei den Zulieferern Menschenrechtsverletzungen vorliegen) ab dem 1. Januar 2023 zunächst nur für Unternehmen ab einer Größe von 3000 Mitarbeitern, ein Jahr später dann für alle Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern.
Und dann muss eine deutsche Firma nur ihren DIREKTEN Zulieferer überprüfen.
Dazu ist die „zivilrechtliche Haftung“ gestrichen. Das heißt, jemand aus dem Ausland kann nicht gegen eine deutsche Firma Klagen, sollte es auf deren Lieferkette einen Menschenrechtsverstoß geben.
Befürworter dieses Gesetztes (ich schließe mich ein. Ich hab diese Petition dafür auch unterzeichnet) sprechen davon, dass dem „Tiger die Zähne gezogen wurden“.

Der Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU sagte dazu: „Eine rechtssichere Überprüfung der gesamten Lieferkette ist aber insbesondere für kleine und mittelständische Familienunternehmen schlicht nicht darstellbar. Mitten in der Corona-Krise arbeitet die SPD stur ihre linksideologischen Themen ab, während zahlreiche Unternehmer Existenzängste haben. Jetzt ist die Unionsfraktion im Bundestag gefragt, dieses Vorhaben zu stoppen.“

Also dafür sorgen, dass Unternehmen, die global Handel treiben auch für Menschenrechtsverletzungen ihrer Zulieferer (direkte und alle indirekte) verantwortlich gemacht werden können, ist linksideologisch?
Dazu sehen wir ja in der Corona-Krise wie wichtig der Regierung Selbstständige, Einzelhandel und auch der Großteil der Veranstaltungsbranche sind (ironisch).

Ich will wieder ruhigen Gewissens Schokolade essen können.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Handelshauser,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Sorgfaltspflichtengesetz.

Das Bundeskabinett hat am 3. März 2021 den Entwurf eines „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" beschlossen. Dieses kurz als „Sorgfaltspflichtengesetz“ oder „Lieferkettengesetz“ bezeichnete Gesetz soll in Erfüllung des Koalitionsvertrages Rechtsklarheit für die Wirtschaft schaffen und die Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette der Unternehmen stärken. Am 22. April haben wir dieses Gesetz in erster Beratung im Bundestag diskutiert.

Wichtig sind für uns folgende Ziele: Das Sorgfaltspflichtengesetz muss wirksam sein mit Blick auf die Einhaltung der Menschenrechte. Aber es muss auch für die Wirtschaft umsetzbar sein. Das Gesetz kann nichts fordern, was die Unternehmen nicht leisten können.

Durch das Gesetz sollen in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet werden, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten besser nachzukommen. Dadurch sollen zum einen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gestärkt, zum anderen den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen werden.

Ebenso wie Ihnen ist auch mir wichtig, dass das Gesetz wirksam ist. Um wirksam zu sein, muss es aber auch umgesetzt werden können. Diese Aspekte der Wirksamkeit und Umsetzbarkeit werden wir im weiteren parlamentarischen Verfahren weiterhin berücksichtigen, um ein möglichst gutes und effektives Gesetz zu beschließen.

Herzliche Grüße

Ihre Katrin Staffler

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