(...) in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Ausstellung amtlicher Pässe der Bundesrepublik Deutschland (AVVaP) ist unter §4 geregelt, welche Personen einen Diplomatenpass erhalten dürfen. Da Herr Bach kein Politiker der Bundesrepublik ist, findet Absatz 5 Anwendung, welcher lautet: „Anderen als den in den Absätzen 1 bis 4 genannten Personen kann ein Diplomatenpass ausgestellt werden für Reisen, die sie im amtlichen Auftrag oder im besonderen deutschen Interesse ausführen, in Ausnahmefällen auch für Reisen mit einem längeren Aufenthalt, wenn diese Reisen ohne einen Diplomatenpass nicht möglich oder im Einzelfall wesentlich erschwert wären.“ (...)