Ein Bezug der Opferrente bei Wohnsitz im Ausland ist meiner Kenntnis nach möglich.
Denn nicht nur die Entscheidung, selbstbestimmt zu sterben, sondern ebenso die bewusste Entscheidung einer Person, an einer Hilfeleistung nicht teilhaben zu wollen, verlangt Respekt und Akzeptanz.
Nein, die SED-Opferrente wird im Todesfall nicht an den Ehegatten weitergezahlt
unterstreiche ich gerne erneut das sich von der Ampel-Koalition gesetzte Ziel, eine von Ihnen geforderte Erhöhung der Opferrente mittels einer Dynamisierung noch in dieser Wahlperiode gesetzgeberisch auf den Weg zu bringen.
Aus meiner nun mehrjährigen parlamentarischen Erfahrung mit vorherigen Gesetzentwürfen teile ich die Bedenken, eine mögliche Durchsicht sei im gegebenen Zeitrahmen fraglich, persönlich nicht.
Nach intensiver Befassung mit der Thematik kam man zu der Conclusio, dass die Verurteilung aufgrund „asozialen Verhaltens“ grundsätzlich zur staatlichen Unterdrückung der DDR zählte