Wenn ich Deutschland verlasse wird Opferrente weiter gezahlt?

Sehr geehrter Herr H.,
ein Bezug der Opferrente bei Wohnsitz im Ausland ist meiner Kenntnis nach möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Helling-Plahr
Weitere Fragen an Katrin Helling-Plahr

Ich persönlich erachte die gegenwärtige Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen als einen gesellschaftlich breit akzeptierten Kompromiss, den wir nicht gefährden sollten

Ich habe an den Abstimmungen aufgrund meines Mutterschutzes nicht teilgenommen. Eine Zusammenarbeit mit der AfD lehnen meine Fraktion und ich ab.

Aufgrund der Blockadehaltung insbesondere seitens des SPD-geführten Innenministeriums während der Koalitionszeit konnte dieser wichtige und richtige Gesetzentwurf nicht in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.

Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen muss durch gesundheitspolitische Maßnahmen gestärkt werden. Dazu leistet die Abschaffung von § 218 StGB keinen Beitrag.