![Karl-Heinz Warnholz Portrait von Karl-Heinz Warnholz](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/wk21_warnholz.jpg?itok=-5NRwqRW)
(...) Die Polizei darf öffePolizeizugängliche Orte mittels Bildübertragung und -Aufzeichnung offen beobachten, soweit an diesen Orten wiederholt Straftaten begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist, § 8 Absatz 4 PolDVG. Die Lagebeurteilung erfolgt jeweils nach pflichtgemäßem Ermessen und im Einzelfall. (...)