Portrait von Karl-Heinz Warnholz
Karl-Heinz Warnholz
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Karl-Heinz Warnholz zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Karl-Heinz Warnholz von Klaus-Peter S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Warnholz,

die aktuelle Berichterstattung der Medien,dass Innensenator Ahlhaus (CDU) den Abbau von Überwachungskameras betreibt verwundert mich! Andererseits aber auch wieder gar nicht.
Als " Hardliner" verstehen Sie sicher meine gewälte Formulierungsweise.
Wer sich eine effektive Kriminalitätsbekämpfung wünscht,kann sich nur noch verwundert die Augen reiben. Trotzdem ,zu meiner Meinungsbildung mehrere Fragen an den Innenexperten.
Sehen Sie als Gefolgsmann von Innensenator Ahlhaus die Außerbetriebnahme der Videokameras (zunächst in St.Georg)ebenfalls als einen positiven Beitrag des CDU geführten Senats an, um mehr Sicherheit für die Bürger zu erreichen?
Kann man durch diese Maßnahme bessere und schnellere Fahndungserfolge nach Gewalttaten erzielen, oder ist es nur ein weiterer Kniefall um die GAL zufriedenzustellen?
Sind Sie sicher,dass Ihre Wähler in Zeiten steigender Gewalttaten und immer brutaler werdender Delikte, für den Verzicht auf erfolgreiche Fahndungstechnik das notwendige Verständnis aufbringen werden?Sie wissen doch:Nach der Wahl ist vor der Wahl!
Wird die CDU in dieser Koalition durch die GAL regelrecht weichgespült ? Sehen Sie sich noch persönlich als " Hardliner ",oder ist Anpassung gefragt ?Ich hoffe jedenfalls darauf, dass Hamburg für uns Bürger nach dem Verzicht auf Überwachungskameras noch sicherer wird, auch wenn man die effektive polizeiliche Fahndung aus meiner Sicht nun signifikant erschwert.

Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg

Portrait von Karl-Heinz Warnholz
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Steinberg,

die Datenerhebung im öffentlichen Raum und an besonders gefährdeten Objekten erfolgt nach § 8 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG).
Die Polizei darf öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung und -Aufzeichnung offen beobachten, soweit an diesen Orten wiederholt Straftaten begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist, § 8 Absatz 4 PolDVG. Die Lagebeurteilung erfolgt jeweils nach pflichtgemäßem Ermessen und im Einzelfall. Wenn einzelne Voraussetzungen des § 8 PolDVG nicht vorliegen bzw. die Einzelfallprüfung eine Maßnahme nach § 8 Absatz 4 PolDVG nicht erforderlich macht, unterbleibt die jeweilige Maßnahme.
Das wird hier der Fall sein.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Warnholz