
(...) Der EUGH ist keine Beratungsinstanz. Wie vor den Gerichte in Deutschland auch, müssen Sie eine konkrete Rechtsverletzung und ein Rechtsschutzbedürfnis geltend machen, bevor das Gericht seine Arbeit aufnimmt. Gerichte - auch nicht die Verfassungsgerichte - sind kein ,,Ersatzgesetzgeber´´ oder eine ,,Ersatzverwaltung´´. (...)