
(...) Die Befürchtung von Gewalt und Ausschreitungen, ebenso wie die meist unumgänglichen Verkehrsbehinderungen sind allein aber kein Grund in das Recht auf Versammlungsfreiheit einzugreifen. Sie dürfen es auch nicht sein, schließlich würde man damit ausgerechnet friedliche Demonstranten treffen, die meist die große Mehrheit stellen. (...)