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Karl-Heinz Brunner
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Frage von Felix T. •

Frage an Karl-Heinz Brunner von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Brunner,
zunächst herzlichen Dank für Ihre Antwort zum Versorgungsausgleich Soldaten vom heutigen Tage. Die durch das BMVg vorgesehenen Verbesserungen, beantwortet in der kleinen Anfrage 18/1294 von Frau MdB Brugger (B90/Grüne, sind recht erfreulich und grundsätzlich zielführend.
Leider irritiert mich Ihre Ausführung am Schluß, anderen Berufsgruppen gehe es rentenrechtlich schlechter und die angestrebte Verbesserung lasse sich möglicherweise nicht durchsetzen. Vergleichbar sind lediglich Beamte mit Besonderer Altersgrenze, die speziell für sie festgesetzt wurde. Z.B. Polizisten mit 62. Ansprüche aus diesen Versorgungsausgleichen beziehen die Ex-Partner erst ab dem 65.-67.Lebensjahr. Diese Beamten dürfen aber bis mindestens bis 62 Dienst leisten, Soldaten dürfen das nicht.
Schlechtverdiener oder Erwerbsunfähige können nicht mit dieser Personengruppe verglichen werden, das hieße Äpfel mit Birnen vergleichen.
Auch andere Fakten zu sind zu überprüfen: Hinzuverdienstbegrenzungen verhindern, dass der abgezogene Versorgungsausgleich herausverdient werden kann.Obwohl ein Versorgungsausgleichsverpflichteter Soldat die Pension bis 35,9 % zusammengestrichen bekommen kann, darf er keine zusätzlichen Rentenanwartschaften aufbauen, obwohl er ab 54 vielleicht (wegen Hinzuverdienstbegrenzung) wieder voll arbeiten muß.
Viele meiner Kameraden stellen nun mittlerweile fest, dass es Ihnen als geschiedenem rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer mit Betriebsrente und gesetzlicher KV besser gehen würde als als geschiedenem Berufssoldaten mit Beihilfeanspruch. Das hat man sich bei den vielen Versetzungen und auslandseinsätzen nicht erhofft. Innenminister de Maizière sagte jüngst, das letzte was man bräuchte, wären staatsverdrossene Staatsdiener.
Werden die Punkte Hinzuverdienstbegrenzung und Rentenaufbesserung in der Attraktivitätsagenda auch verfolgt? Und wieviel Nettoertrag werden nunmehr durch Versorgungsausgleichim EP 14 erwirtschaftet?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe
Felix Transfeld

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Transfeld,

das Verteidigungsministerium stellt in Bezug auf die Personalstrukturmaßnahmen leider dar, dass sich die vom Versorgungsausgleich betroffenen Soldatinnen und Soldaten freiwillig in den Ruhestand versetzen lassen haben und dies somit eine andere Situation als bei den Berufssoldatinnen und -soldaten ist. Trotz dieser Argumentation setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion weiter dafür ein, dass die Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund des Reformbegleitgesetzes und des Personalanpassungsgesetzes ausgeschieden sind, in die aktuell geltende Versorgungsausgleichsregelung integriert werden.

Darüber hinaus spreche ich für die Fraktion, wenn ich sage: Die Hinzuverdienstgrenze sollte für Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamte im Ruhestand langfristig entfallen. Viele Angehörige der Streitkräfte haben in vielfältigen Verwendungen im Dienst hohe Fachexpertise erworben, die man nicht unberechtigterweise dem Arbeitsmarkt vorenthalten sollte - gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Brunner