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Karl-Heinz Brunner
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Frage von Annette U. •

Frage an Karl-Heinz Brunner von Annette U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Genosse Karl-Heinz Brunner,

stimmt es, dass der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem fragwürdigen Gutachten Städten und Gemeinden verbieten will, sich mit TTIP zu befassen: mehr als 120 kommunale Parlamente haben bereits abgestimmt – und sich in Resolutionen gegen das Freihandelsabkommen ausgesprochen. Wie ist die konkrete Rechtslage für die Kommunen?
Danke für die Antwort (zum 27.o3.2015 in Leutkirch)

Solidarische Grüße
Annette Uhlenbrock, Bad Waldsee

Portrait von Karl-Heinz Brunner
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Uhlenbrock,

bitte entschuldigen Sie die Verspätung meiner Antwort.

In der Tat hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ein Gutachten angefertigt, das zu dem Schluss kommt, dass Gemeinden und Kreisen keine Befassungs- oder Beschlusskompetenz hinsichtlich des Freihandelsabkommens TTIP besitzen.

Jedoch ist dies keine richterliche Entscheidung, sondern lediglich die Rechtsauffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Eine rechtliche Bindungswirkung entsteht also nicht. In dem Gutachten wird argumentiert, dass sich der Gemeinderat bzw. die Gemeinde nur mit solchen Themen beschäftigen darf, die zum Aufgabengebiet der Gemeinde gehören (§ 34 Absatz 1 Satz 5 Gemeindeordnung Baden-Württemberg). Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gehören dazu "diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindebewohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der (politischen) Gemeinde betreffen". Der Bereich Freihandelsabkommen und TTIP wird vom Wissenschaftlichen Dienst nicht dazu gezählt. Zu beachten ist außerdem, dass die "kommunalen Parlamente", die Sie ansprechen, rechtlich gesehen keine Organe der Legislativen sind, sondern Verwaltungsorgane und damit Teile der Exekutiven sind.

Unabhängig von dem Gutachten vertrete ich die Auffassung, dass es zumindest politisch wünschenswert und wichtig ist, dass sich gerade die Gemeinden als bürgernächste Instanz mit dem Thema auseinandersetzen. Die endgültige Entscheidung darüber, ob dies rechtens ist oder nicht, müssen jedoch die Gerichte in Deutschland entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Brunner