Leider hat das Land Niedersachsen keine gesetzlichen Möglichkeiten, durch krankenhausplanerische Maßnahmen oder Entscheidungen in die Frage der Abrechnungsmodalitäten einzugreifen. Die Lösung muss im Bereich der Selbstverwaltung zwischen den betroffenen Krankenhäusern und den gesetzlichen Krankenkassen gefunden werden. Zudem steht in der Sache noch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts aus.
In dieser Hinsicht hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Beauftragung eines Auenstrukturplans initiiert.
Wir als SPD vertrauen auf die Arbeit des Verfassungsschutzes, der Teile der AfD bereits als Verdachtsfall eingestuft hat.
Nach Rückmeldung unseres Bundestagsabgeordneten wird die SPD-Bundestagsfraktion das weitere Verfahren eng begleiten und je nach Bewertung des Verfassungsschutzes entscheiden, inwieweit weitere Schritte in Richtung Parteiverbotsverfahren zu gehen sind.
Die Anforderungen an ein Parteiverbot sind hoch. Je nach Bewertung des Verfassungsschutzes muss entschieden werden, inwieweit weitere Schritte zu gehen sind.
Beide Landesprogramme sind abgeleitet aus dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes, das aktuell über das Nds. Kultusministerium neu verhandelt wird.