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Julia Retzlaff
SPD
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Frage von Michael V. •

Wie stehen Sie politisch zum Urteil des Landessozialgerichts Nds./HB in Celle mit dem Aktenzeichen L16 KR 292/21 bezüglich der Abrechnung von psychosomatischen Kinderbetten?

Sehr geehrter Frau Retzlaff,

als ehrenamtlicher Sprecher von Eltern psychosomatisch erkrankter Kinder wende ich mich an Sie, um Sie und Ihre Kollegen bezüglich des oben genannten Urteils und der Folgen zu informieren. Mir liegt das Protokoll des 36. AfSAGuG vom 30.05.24 vor. Im Punkt 3 kann gelesen werden, dass Sie und Ihre Kollegen über diese Situation erschüttert sind, wenngleich Ihnen die gesamte Tragweite der Situation nicht wirklich zur Kenntnis gebracht wurde, bzw. Sie durch die angefragten Krankenkassen im Unklaren gehalten werden.

Sachstand der Zahlen: Fälle in Niedersachsen, ca. 300 p.a.; Finanzieller Rahmen hierzu p.a. ca. € 6.000.000

In den betroffenen Kliniken werden alle Abrechnungsfälle durch den MD geprüft und kommen wegen des Urteils zur Beanstandung. Erhebliche Gelder müssen daher durch die Kliniken in Rückstellung gebracht werden.

Das Thema wird aktiv aus der Öffentlichkeit gehalten, Menschen werden zum Schweigen verpflichtet.

Warum, geht es um Gesichtsverlust?

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Antwort von
SPD

Das Urteil und die damit verbundenen Folgen sind mir und meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag bekannt. Wir verfolgen die aktuellen Entwicklungen mit großer Sorge und setzen uns intensiv damit auseinander. Die jüngste Unterrichtung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Probleme in der psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen erneut verdeutlicht. Besonders die gerichtlichen Vorgaben und die daraus resultierenden organisatorischen und finanziellen Folgen wurden eingehend diskutiert. Es ist klar, dass eine schnelle und pragmatische Lösung der Abrechnungsstreitigkeiten sowie eine bessere Integration der psychosomatischen Versorgung in den Krankenhausplan dringend notwendig sind.

Leider hat das Land Niedersachsen keine gesetzlichen Möglichkeiten, durch krankenhausplanerische Maßnahmen oder Entscheidungen in die Frage der Abrechnungsmodalitäten einzugreifen. Die Lösung muss im Bereich der Selbstverwaltung zwischen den betroffenen Krankenhäusern und den gesetzlichen Krankenkassen gefunden werden. Zudem steht in der Sache noch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts aus.

Gleichwohl stehe ich in meiner Funktion als Abgeordnete auch weiterhin im Austausch mit den Verantwortlichen und appelliere dringend an alle Beteiligten, schnell eine Lösung im Sinne der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu finden.

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