Wird es ein Parteiverbotsverfahren gegen die AFD geben?
Sehr geehrte Frau Retzlaff, mir machen die Ablehnung der FDGO, die Negierung von Menschlichkeit, Humanismus und wissenschaftlichem Denken sowie die zunehmende Gewaltbereitschaft der "Rechten" große Sorgen!
Sehr geehrter Herr H.,
die AfD ist aus meiner Sicht eine verfassungsfeindliche Organisation, die unsere demokratische Grundordnung unterwandert. Im Landtag erlebe ich hautnah, wie die Abgeordneten der AfD Themen bewusst skandalisieren, nicht umsetzbare Forderungen stellen und Diskurse vergiften. Über Niedersachsen hinaus offenbaren die zahllosen, offen rassistischen und geschichtsrevidierenden Zitate von Höcke den wahren Charakter der Partei und seiner Funktionäre.
Die hohen momentanen Umfragewerte beschäftigen mich persönlich und natürlich auch die SPD auf allen Ebenen umfassend. Die Anforderungen an ein Parteiverbot sind aber hoch. Es ist zudem schwierig einzuschätzen, inwieweit sich die AfD nach einem Verbot unter neuem Namen neusortieren könnte. Noch immer wählen viele Menschen aus Protest und Unsicherheit die AfD. Diesen Menschen müssen wir politisch Sicherheit durch starkes sozialstaatliches Handeln geben und aufzeigen, dass jede Stimme für die AfD gefährlich für unsere Demokratie und unseren Wohlstand ist. Das sehe ich auch persönlich als meine vordergründige politische Aufgabe an.
Wichtig ist, dass die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz weiterhin als Verdachtsfall beobachtet wird und damit auch die Grundlagen für ein Verbotsverfahren festgestellt werden können. Auf Bundesebene wird die SPD-Bundestagsfraktion je nach Bewertung des Verfassungsschutzes entscheiden, inwieweit weitere Schritte in Richtung Parteiverbotsverfahren zu gehen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Retzlaff