Ich halte es für sinnvoll, mit feinem Gespür zwischen Erhaltenswertem und Veränderungsbedürftigem abzuwägen. Ob das konservativ ist oder nicht, muss jede/r Einzelne für sich entscheiden.
Mit dem ab 1. Januar 2022 geltenden neuen Öko-Landbaugesetz haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass die nationalen Regelungen fristgerecht an das novellierte EU-Recht angepasst werden. Damit wird das Kontrollsystem weiter optimiert.
Ich finde die neuen Regeln transparent und hoffe, dass sie entsprechend kontrolliert werden
Österreich hat nur ein Teilverbot für den Wirkstoff Glyphosat erlassen, d.h. eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich sowie auf öffentlichen Flächen ist nicht erlaubt
Ein nationales Totalverbot ist europarechtlich nicht möglich, denn der Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat ist EU-weit noch bis Ende 2022 genehmigt
Könnten Sie bitte konkretisieren, was Sie genau unter Tierindustrie verstehen und welche Subventionen Sie meinen?