Es ist bekannt das Glyphosat krebserregend ist warum ist dieses gefährliche Pestizit zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher noch nicht verboten. Warum ein Deal mit Bayer bis 2024.
Sehr geehrte Frau Klöckner,
wie viele Menschen müssen gesundheitlich darunter leiden oder auch an Krebs versterben bis Sie oder einer Ihrer Nachfolger den Mut aufbringt und genug Rückrad hat sich bei der Industrie durchzusetzen. Politiker verspielen durch ihre Nähe zur Wirtschaft und Industrie zunehmend das Vertrauen der Bürger in die Politik. Und denken Sie nicht die " einfachen " Leute bekämen die Nähe der Politik zum Lobbyismus nicht mit. Es gibt heute viele Informationswege.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ein nationales Totalverbot ist europarechtlich nicht möglich, denn der Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat ist EU-weit noch bis Ende 2022 genehmigt und glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel mit Übergangsfrist dementsprechend EU-weit noch bis zum 31. Dezember 2023 zugelassen. Das schreibt das europäische Recht so vor. Sobald auf EU-Ebene keine Wirkstoffgenehmigung mehr besteht und die oben genannte EU-weite Übergangsfrist verstrichen ist, soll Glyphosat dann vollständig verboten werden.
Bis dahin haben wir die Verwendung von Glyphosat aber so weit wie möglich reduziert. Dazu habe ich die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung entsprechend geändert. Folgende Einschränkungen und Verbote von Glyphosat sind damit wirksam:
- Keine Anwendung vor der Ernte, in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten.
- Auf Ackerland nur zur Bekämpfung von Problemunkräutern und auf erosionsgefährdeten Flächen, die eine mechanische Bearbeitung nicht zulassen, zum Schutz des Bodens (Ausnahmen Mulchsaat und Direktsaatverfahren).
- Auf Grünland nur zur Erneuerung des Grünlands bei einer Verunkrautung, bei der auf Grund ihres Ausmaßes ohne die Anwendung die wirtschaftliche Nutzung des Grünlandes oder die Futtergewinnung wegen eines Risikos für die Tiergesundheit nicht möglich ist (beschränkt auf die jeweilige betroffene Teilfläche) oder zur Neueinsaat auf erosionsgefährdeten Flächen.
- Keine Ausnahmemöglichkeit mehr für die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparks und gesetzlich geschützten Biotopen sowie Grünland und Wald in FFH-Gebieten.
- Einschränkungen im Haus- und Kleingartenbereich
Herzliche Grüße,
Julia Klöckner