Missstände zu beheben und Lücken in der Gesetzgebung zu schließen, ist unser Anspruch
Bis auf wenige Änderungen (z.B. Verbot von Legebatterien und Kükentöten) hat es in der Vergangenheit nur überschaubare gesetzliche Fortschritte gegeben - zu denen die damalige Bundesregierung unter Schwarz-Rot durch Urteile u.a. des Bundesverwaltungsgerichts gezwungen war.
Ich kann die Kritik gut nachvollziehen. Als grüne Bundestagsfraktion halten wir das Dienstwagenprivileg für reformbedürftig und setzen uns für eine ökologische Ausrichtung ein.
Wir haben unsere selbst gesteckten Ziele nicht erreicht. Unser Anspruch ist ein anderer gewesen.
Vor allem aber: Nicht zu handeln wird teurer als mutiges Vorangehen im hier und jetzt!