Jürgen Kretz mit dunklem Hemd vor einem grünen Hintergrund
Jürgen Kretz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Laura V. •

Was ist eine Frau und wer bestimmt das?

Guten Tag Herr Kretz,

Im Januar wurde bekannt, dass der Rechtsextremist Sven Liebich nun rechtsgültig Svenja Liebich ist und seine Haftstrafe möglicherweise in einer Frauenvollzugsanstalt antreten wird. Wie werden Sie in Zukunft mit dem Selbstbestimmungsgesetz umgehen, um Frauen vor solchen Menschen zu schützen?

Jürgen Kretz mit dunklem Hemd vor einem grünen Hintergrund
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau V.,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Grundrechte von trans*, inter* und nicht-binären Personen. Dass Einzelne versuchen, das Gesetz zu missbrauchen, ist ärgerlich, aber kein Argument gegen Grundrechte. Denn jedes Gesetz kann missbraucht werden.

Beim Strafvollzug wird immer nach Ermessen entschieden. Er erfolgt entsprechend der Regelungen im jeweiligen Landesvollzugsgesetz. So hat beispielsweise das Land Berlin eine Regelung, bei der der Personenstand mit in die individuelle Einschätzung einbezogen wird. Es wird also auf individuelle Gegebenheiten bei den Menschen Rücksicht genommen.

Das bedeutet: Für Personen, bei denen es viele Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie ihren Geschlechtsantrag und Vornamen nur missbräuchlich geändert haben, gibt es bereits bewährte rechtliche Möglichkeiten damit umzugehen.

Unabhängig von diesem Einzelfall ist die übrige Debatte eine einzige Täter-Opfer-Umkehr. Die Realität ist doch, dass trans*, inter* und nicht-binäre Personen überdurchschnittlich oft und in steigendem Maße Gewalt ausgesetzt sind und nicht, dass sie selbst gefährlich sind. Die derzeitige Aufregung entsteht hauptsächlich, weil Rechtsextreme versuchen, das Gesetz zu diskreditieren.

Tatsächlich ändert das Gesetz nicht die bewährte Praxis der Einzelfallentscheidungen im Bereich des Strafvollzugs. Das SBGG stellt dementsprechend keine neue Missbrauchsgefahr dar, sondern bleibt eine menschenrechtliche Notwendigkeit.

Mit besten Grüßen

Jürgen Kretz