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Johann Saathoff
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Frage von Yasmin Z. •

Wann wird der Kabinettsbeschluss bzw. Gesetzesentwurf zum BBVAngG veröffentlicht? Ist es auch möglich das Gesetz ohne Veröffentlichung eines Entwurfes zu verabschieden?

Sehr geehrter Herr Saathoff,
da das Verfahren zum BBVAngG ja zunächst aufgrund des Anpassungsgesetzes zurückgestellt wurde, und dieses ja auch noch nicht verabschiedet ist, frage ich mich, ob der Referentenentwurf bislang schon angepasst wurde und demnächst die Kabinettsfassung öffentlich gemacht wird. Allgemein stellt sich mir hier die Frage, ob es generell möglich ist ein Gesetz ohne vorherige öffentliche Kabinettsfassung zu beschließen? Können Gesetzesänderungen auch rückwirkend beschlossen werden oder geht das immer nur für die Zukunft (und wenn ja, in welchen Fällen ist sowas möglich)?
Vielen Dank!

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Sehr geehrte Frau Z.,
vielen Dank für Ihre Frage. Der Deutschen Bundestag hat zwar ebenfalls ein Gesetzesinitiativrecht, aber er macht nur sehr selten davon Gebrauch. In der Regel kommen die Gesetzentwürfe aus der Bundesregierung, die diese zwingend im Kabinett beschlossen hat.
Die Arbeiten am Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation gehen voran, ein genaues Datum der Kabinettbefassung kann ich Ihnen aber noch nicht nennen. Gesetzesinhalte können auch rückwirkend beschlossen werden, so ist ja bspw. geplant, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes alle aktiven Beamtinnen und Beamten im Dienst – egal, ob sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben oder nicht – zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 einen Ausgleichsbetrag abhängig vom Familienstand und Wohnort erhalten. Und für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger gilt: Sie erhalten für alle genannten Jahre nach dem gleichen Prinzip wie die Kolleginnen und Kollegen im aktiven Dienst einen im Einzelfall zu berechnenden Ausgleichsbetrag.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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