
Für ein allgemeines Verbot von Gesichtserkennungssoftware bin ich aber nicht. Es muss im Einzelfall eine besonnene Abwägung geben. Wenn Gesichtserkennungssoftware in besonderen Fällen einen hohen Nutzen, für beispielsweise Sicherheitsbehörden hat, dann muss effektive Software mit hoher Trefferquote auch eingesetzt werden können.