Frage von Stefan K. • 19.12.2024
Antwort ausstehend von Joe Weingarten SPD
Der Dienst an der Waffe kann auch im Verteidigungsfall, nach Genehmigung des Antrags auf Kriegsdienstverweigerung, verweigert werden.
Nein.nein. Mein Ziel ist es, die AfD politisch zu bekämpfen, nicht juristisch.
Bezahlbares Wohnen ist ein Grundbedürfnis, welches mit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum befriedigt werden sollte
ich bin nachdrücklich dafür, die AfD politisch und inhaltlich entschlossen zu bekämpfen.
Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages beschäftigt sich mit allen Belangen, welche die militärische Sicherheit Deutschlands und die Bundeswehr betreffen. Selbstverständlich blickt der Ausschuss dabei auch auf die Lage im Nahen Osten und Syrien.