
(...) Die Frage, wo Photovoltaik-Freiflächenanlagen bevorzugt aufgestellt werden, ist im EEG durch die Ausgestaltung der Anreize geregelt. Danach ist es für die Förderung über das EEG unerheblich, ob Freiflächenanlagen auf bewirtschafteten Flächen aufgestellt werden, also zum Beispiel Ackerböden, oder auf sogenannten Konversionsflächen, das heißt Flächen die schon versiegelt sind. (...)