Frage an Joachim Pfeiffer von Andreas H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,
folgende Aussage von Ihnen zum Thema Solaranlagen auf Freiflächen ist in der Zeitschrift "Solarthemen" zu lesen:
„Allerdings wollen wir uns dies besonders kritisch anschauen“, kündigt Pfeiffer an. Wenn es tatsächlich der Fall sei, dass 150 bis 190 Hektar große Parks auf besten Ackerböden geplant würden, dann sei das sicherlich eine Fehlentwicklung, meint der CDU-Politiker.
Gehen Sie mit der selben besonders kritischen Betrachtungsweise den Flächenverbrauch für Straßenbau, Industrie, Einkaufszentren im Grünen, ... an?
Es ist unbestritten, daß wir unsere fruchtbaren Ackerböden erhalten müssen. Allerdings sehe ich bei der CDU nicht die geringsten Bemühungen dem ungebremsten Wachstum (und damit Flächen- und Ressourcenverbrauch) Einhalt zu gebieten. Einhalt gebietet höchstens die leere Staatskasse.
Wenn es aber nun um den Ausbau der regenerativen Energien geht, dann kommt die CDU immer schnell mit Dingen wie Landschaftsschutz und redet von Fehlentwicklung.
Wird hier nicht mit zweierlei Maß gemessen?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Hege
Sehr geehrter Herr Hege,
wo und unter welchen Voraussetzungen Straßenbau, Industrieanlagen und Gewerbegebiete erschlossen werden können, ist im Bundesbaugesetz sowie den Regelungen zu Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren geregelt. Im Rahmen dieser Bestimmung werden sehr wohl die ökologischen Konsequenzen der jeweiligen Vorhaben abgewogen, und das auch zu Recht.
Im Strategieprogramm zur Reduzierung des Flächenverbrauchs hat die Landesregierung in Baden-Württemberg bereits 2007 eine Flächenhaushaltspolitik in die Wege geleitet, die ökologische, ökonomische und soziale Aspekte miteinander verbindet. Laut Statistischem Landesamt war die Tendenz beim Flächenverbrauch infolgedessen rückläufig. Der zusätzliche Flächenverbrauch ist demnach 2008 gegenüber 2007 um ein Fünftel gesunken. Die Reduzierung schließt auch Verkehrsflächen mit ein. Ihre Auffassung bezüglich einer ungleichmäßigen Betrachtungsweise beim Flächenverbrauch von Seiten der CDU teile ich daher nicht.
Die Frage, wo Photovoltaik-Freiflächenanlagen bevorzugt aufgestellt werden, ist im EEG durch die Ausgestaltung der Anreize geregelt. Danach ist es für die Förderung über das EEG unerheblich, ob Freiflächenanlagen auf bewirtschafteten Flächen aufgestellt werden, also zum Beispiel Ackerböden, oder auf sogenannten Konversionsflächen, das heißt Flächen die schon versiegelt sind. Da die Investitionen in Konversionsflächen häufig höher sind als das Aufstellen einer Freiflächenanlage auf bewirtschaftetem Boden, wählen Anlagenbetreiber vorrangig landwirtschaftliche Nutzflächen aus, um ihre Anlagen zu installieren, obwohl auch ausreichend versiegelte Flächen zur Verfügung stünden. Ich gehe davon aus, dass Sie dies ebenso wenig für ökologisch sinnvoll halten wie ich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB