
(...) das Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften, ihre eigenen Angelegenheiten autonom zu ordnen, muss ebenso gewahrt bleiben wie ihre Freiheit, ihrem Verkündigungsauftrag in der Gesellschaft nachzukommen. Um diese Selbständigkeit und die Erfüllung ihrer Aufgaben - die auch weit über den Kernbereich der Glaubensvermittlung in den sozialen Bereich hineinreichen - zu ermöglichen, tritt die Union dafür ein, das System der Kirchensteuer beizubehalten. Wir unterstützen nachdrücklich den Beitrag der Kirchen, ihre Mitverantwortung und ihre Mitgestaltung für das Gemeinwohl. (...)