Frage an Joachim Pfeiffer von Jan N. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
laut folgendem Artikel http://www.berlin.de/special/gesundheit-und-beauty/gesundheit/news/1004898-211-4af73841.html hat sich der Hersteller des Schweinegrippeimpfstoffs von der Haftung bei Nebenwirkungen befreien lassen.
Wieso ist das geschehen und wieso darf so etwas überhaupt geschehen.
Werden da nicht schon wieder, genauso wie bei der Rettung der Banken Risiken sozialisiert, aber Gewinne privatisiert?
Sehr geehrter Herr Neumann,
ich als Wirtschaftspolitiker habe für diese Frage aus dem Bereich des Gesundheitswesens folgende Information aus der Ärzte Zeitung vom 22.10.2009 für Sie recherchiert: Die Haftung für Schäden, die durch die Schweinegrippe-Impfung entstehen, "übernimmt zunächst die öffentliche Hand. Wie bei allen anderen öffentlich empfohlenen Impfungen, so der Staatssekretär des Bundesgesundheitsministeriums Klaus Theo Schröder, ist die Haftung dabei über den Paragrafen 84 Arzneimittelgesetz und das Infektionsschutzgesetz geregelt. Versorgungsansprüche werden nach dem Bundesversorgungsgesetz geleistet. Im Detail werden die Haftungsfragen dann in den Verträgen zwischen den Bundesländern und Ärzten geregelt."
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB