
(...) Die Ausschaffungsinitiative, die in der Schweiz beschlossen wurde, zielt auf das automatische Erlöschen des Aufenthaltsrechts bei rechtskräftiger Verurteilung zu bestimmten Katalogtaten und eine Durchsetzung der Ausreisepflicht unter Verzicht auf jegliche Einzelfallprüfung. Dies ist aus gutem Grund in Deutschland nicht möglich. (...)