Frage an Joachim Herrmann von Manfred S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Minister Joachim Herrmann.
Abstimmung in der Schweiz.
Im Kern sieht die Ausschaffungsinitiative vor, dass Ausländer, die wegen bestimmter Delikte wie Mord, Drogenhandel, Vergewaltigung oder Einbruch rechtskräftig verurteilt wurden, automatisch ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Auch wer missbräuchlich Sozialleistungen bezieht, muss die Schweiz künftig verlassen. Zudem werden Einreisesperren gegen die "Ausgeschafften" verhängt. Allerdings muss das Schweizer Parlament noch bestimmen, wie die genaue Umsetzung der Initiative aussehen soll.
Meine Frage,
warum wird so ein Gesetz nicht in Deutschland eingeführt. Millionen von Euro würde Deutschland sparen.
Sehr geehrter Herr Schock,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.12.2010. Der konsequente Vollzug der bestehenden ausländerrechtlichen Regelungen zur Ausweisung und Abschiebung straffälliger Ausländer ist mir ein wichtiges Anliegen.
Die Ausschaffungsinitiative, die in der Schweiz beschlossen wurde, zielt auf das automatische Erlöschen des Aufenthaltsrechts bei rechtskräftiger Verurteilung zu bestimmten Katalogtaten und eine Durchsetzung der Ausreisepflicht unter Verzicht auf jegliche Einzelfallprüfung. Dies ist aus gutem Grund in Deutschland nicht möglich. Dem stehen das Grundgesetz sowie völker- und europarechtliche Vorschriften entgegen. Bereits deshalb ist eine Übernahme der schweizerischen Vorschriften in das bundesdeutsche Recht ausgeschlossen. Bereits nach geltendem deutschen Recht ist im Übrigen mit einer Ausweisung und Abschiebung zugleich eine Wiedereinreisesperre für den betreffenden Ausländer verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL