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Joachim Herrmann
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Frage von Rene L. •

Frage an Joachim Herrmann von Rene L. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Staatsminister

in einem Bebauungsplan ( http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/614373.pdf ) heißt es:
"§ 2 Art der baulichen Nutzung
(1) Im Reinen Wohngebiet (WR) sind Mietwohnungen für Staatsbedienstete zulässig."

und in der hierzu ergangenen Begründung (S. 14) wird dies noch zusätzlich ausgeführt: "Bereitstellung familiengerechter Wohnungen für Staatsbedienstete mit nutzbaren Freiräumen"

Nun ist sicher nichts dagegen einzuwenden, Wohnraum auch für Staatsbedienstete zu schaffen. Aber halten Sie dies nicht für eine Form von Diskriminierung für alle Nicht-Staatsbedienstet (negativ) und alle Staatsbediensteten (positiv) und wirkt dies nicht eher wie eine Ghettorisierung, die Staatsbedienstete von der Außenwelt abschotten soll?

Freundlichst
Rene Lima

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Sehr geehrter Herr Lima,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung vom 21. August 2010. Hierzu darf ich Ihnen - in Abstimmung mit dem für Fragen der Wohnungsfürsorge zuständigen Staatsministerium der Finanzen - Folgendes mitteilen:

Die inhaltlichen Festlegungen des Bebauungsplans sind zunächst einmal originär Ausfluss der kommunalen Planungshoheit der Landeshauptstadt München und liegen damit in deren ausschließlichem Verantwortungsbereich.

Durch die Vergabe von Wohnungsfürsorgemitteln an die Stadibau GmbH hat der Freistaat Bayern an den Staatsbedienstetenwohnungen "In den Kirschen" Belegungsrechte erworben. Da die Errichtung der Wohnungen zweckgebunden gefördert wurde, ist aus förderrechtlichen Gründen auch eine Festlegung zur Vermietung an Staatsbedienstete vorgesehen. Aufgrund eines im Wesentlichen bayernweit einheitlichen Gehalts- bzw. Besoldungsgefüges für die staatlich Beschäftigten trägt die staatliche Wohnungsfürsorge bedeutend dazu bei, die Belastungen aus den ungleich höheren Mieten am freien Mietwohnungsmarkt in München finanziell abzufedern. Dies ist insbesondere wichtig, um qualifiziertes Personal (z.B. im Polizeivollzugsdienst) für einen Einsatz in München zu gewinnen und damit die bedarfsgerechte Personalausstattung sicher zu stellen. Die staatliche Wohnungsfürsorge ermöglicht es insbesondere versetzten, abgeordneten oder neu eingestellten Beschäftigten, baldmöglichst eine ihrer Dienststellung, ihren Einkommensverhältnissen und der Größe der Familie angemessene Wohnung am Dienstort einschließlich seines Einzugsgebiets zu beziehen und hilft gleichzeitig dabei, die Dauer der getrennten Haushaltsführungen zu verkürzen und staatliche Trennungsgeldzahlungen einzusparen. Darin kann ich weder eine negative noch eine positive Diskriminierung erkennen, denn die Wohnungsfürsorge trägt zu einer funktionierenden und leistungsgerechten Verwaltung bei und kommt letztendlich allen Bürgerinnen und Bürgern zugute. Zugleich entlastet die staatliche Wohnungsfürsorge den angespannten allgemeinen Wohnungsmarkt in München. Dessen ungeachtet leistet der Freistaat Bayern im Rahmen der Wohnraumförderung zusätzlich einen wichtigen Beitrag für den allgemeinen Münchner Wohnungsmarkt. So wurden beispielsweise in 2009 für den Bewilligungsbereich München allein im Bayerischen Wohnungsbauprogramm Vorhaben mit einem Darlehensvolumen von insgesamt über 58,7 Mio. € und Zuschüssen von über 0,5 Mio. € der Neu-/ Umbau und Zweiterwerb von 221 Eigenwohnungen und der Neubau von 581 Mietwohnungen gefördert.

Eine Ghettoisierung von Staatsbediensteten findet unabhängig vom jeweiligen Standort ebenfalls nicht statt. Bei der Planung und Vergabe der Wohnungen wird Wert auf eine sozial ausgewogene Belegung der Wohnungen gelegt. Die langjährigen Erfahrungen in der Wohnungsfürsorge deuten auf keine negativen Auswirkungen hin. Der Bestand von Staatsbedienstetenwohnungen ist auf ganz München verteilt; neue Planungen orientieren sich neben der Lage der verfügbaren Grundstücke an der räumlichen Nähe zu vorhandenen Arbeitsplätzen und der verkehrlichen Erschließung, um lange Anfahrtswege insbesondere mit dem PKW zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann

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