(...) Mai 2006 auch Mineralwasser, Bier, Erfrischungsgetränke und alkoholartige Mischgetränke umfasst. Diese Pfandpflicht geht auf die Verpackungsverordnung zurück, die das letzte Mal 2008 novelliert worden ist und alle in Artikel 9, Absatz 2 aufgeführten Getränke als pfandpflichtig erklärt. Ausgenommen von dieser Pfandpflicht sind allerdings Getränkesegmente wie Milch, Wein, Spirituosen und Frucht- und Gemüsesäfte, da hier eine Abwägung des ökologischen Nutzens des Pflichtpfands einerseits mit dem ökonomischen Aufwand eines Rücknahme- und Pfandsystems andererseits die Einrichtung eines solchen Systems nicht rechtfertigen würde. (...)