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Ingbert Liebing
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Frage von Eckhard A. •

Frage an Ingbert Liebing von Eckhard A. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Liebing,

Über 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des Rettungsassistentengesetzes ist es mehr als an der Zeit, die Ausbildung des Rettungsfachpersonals den gestiegenen Anforderungen und veränderten Rahmenbedingungen in der präklinischen Versorgung anzupassen.

Die Bundesfachkommission Rettungsdienst der Gewerkschaft ver.di fordert deshalb im Einklang mit vielen anderen Fachleuten für den Bereich Rettungsdienst eine grundlegende und zügige Novellierung des Berufszulassungsgesetzes. Die Novellierung sollte durch folgende zentrale Merkmale der Ausbildung gekennzeichnet sein:

- Die Ausbildungsdauer beträgt drei statt bisher 2 Jahre. Die Ausbildung orientiert sich an einem eigenständigen Berufsprofil.

- Die praktische Ausbildung findet im Betrieb und in anderen Gesundheitseinrichtungen wie z.B. Krankenhäusern, statt, die theoretische Ausbildung an berufsbildenden Schulen oder Rettungsdienstschulen

- Der/die Auszubildende schließt einen Ausbildungsvertrag mit einem Rettungsdienstunternehmen ab.

- Die Ausbildung ist für Auszubildenden kostenfrei, es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt

- Die Ausbildung wird im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf andere Ausbildungen im Gesundheitswesen angerechnet um ein höhere Durchlässigkeit in andere Gesundheitsberufe zu schaffen.

Unterstützen auch Sie die Forderungen der Bundesfachkommission Rettungsdienst
der Gewerkschaft ver.di und werden Sie sich im Bundestag für eine zügige
Novellierung des Rettungsassistentengesetzes in diesem Sinne einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard Abel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Abel,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie auf die Problematik des Rettungsassistentengesetzes eingehen und entsprechende Forderungen von der Bundesfachkommission Rettungsdienst der Gewerkschaft ver.di darlegen. Hierzu möchte ich Ihnen gerne wie folgt antworten.

Das Rettungsassistentengesetz, welches am 10. Juli 1989 in Kraft getreten ist, kann den heutigen Ansprüchen an eine fach- und sachgerechte Versorgung nicht mehr gerecht werden und eine Novellierung des Gesetzes ist für diese Legislaturperiode vorgesehen.

Die CDU/CSU ist in jedem Fall daran interessiert, eine Veränderung des Gesetzes durchzusetzen und bemüht sich nicht nur um eine neue Regelung der Ausbildungsdauer, sondern darüber hinaus sollen die medizinischen Fortschritte bei der Versorgung von Notfall- und schwerkranken Patienten berücksichtig werden.

Vom Bundesministerium für Gesundheit wurde bereits eine Expertengruppe beauftragt, sich mit dem Sachstand auseinanderzusetzen, derzeitig werden Ergebnisse abgewartet, die entsprechend umgesetzt werden sollen. Eine Detailbefassung hat noch nicht stattgefunden, deshalb kann ich zur Zeit auch zu den detaillierten Forderungen von VERDI noch nicht Stellung nehmen.

Ich hoffe meine Ausführungen waren von Interesse für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing, MdB