Frage an Ingbert Liebing von Gerhard W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Liebing,
als Vater einer erwachsenen schwerstbehinderten Tochter bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu der aktuell geplanten Regelbedarfsstufe 3, welche laut Gesetzentwurf der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung lediglich 80 % des Bedarfs von erwachsenen Leistungsberechtigten ohne Behinderung vorsieht. Eine 100%-Anhebung für den oben genannten Personenkreis soll in den nächsten Wochen entschieden werden.
Warum wurde dieser Teil abgekoppelt????
Das BSG hat in seinem Urteil B 8 SO 8/08 R vom 19.05.2009 bereits festgestellt: "Dies wäre jedoch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs 1 GG nicht vereinbar, weil bezogen auf die Minderung des Regelsatzes bzw der Regelleistung wegen Annahme einer Haushaltsersparnis zwischen der Personengruppe der SGB-XII- und SGB-II-Leistungsempfänger keine sachlichen Gründe für eine unterschiedliche Behandlung erkennbar sind."
Diese geplante Kürzung des Regelsatzes ist also diskriminierend und somit verfassungswidrig.
Mit welchen Argumenten wollen Sie rechtfertigen, dass Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung jetzt gezwungen werden sollen, die Sozialgerichte mit Massenklagen zu überschütten?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Wahnfried,
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Schicksal Ihrer Tochter hat mich sehr berührt. Leider kann ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch keine erfreulichen Nachrichten übermitteln, da die Option den Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 für Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr auf den vollen Regelsatz zu erhöhen, sich momentan noch in der Überprüfung befindet. Diese Überprüfung wurde in den Verhandlungen zum Hartz-IV Regelsatz ausdrücklich festgelegt. Es wird also momentan an einer Lösung gearbeitet. Ihre Argumente werden wir natürlich in den Gesetzgebungsprozess einfließen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingbert Liebing, MdB