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Hubertus Heil
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Frage von Max M. •

Wieso werden den Erwerbsminderungsrenter:innen sogar in dieser schwierigen Zeit 10,8% abgezogen, wieso lässt man diese Menschen allein

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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die von Ihnen angesprochenen Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten wurden im Jahr 2001 eingeführt. Der Abschlag beträgt 0,3 % für jeden Monat des Rentenbeginns vor dem Referenzalter. Mehr als 10,8 % Abschlag von der Rente gibt es aber in keinem Fall.

Die Abschläge haben die Funktion, bei den vorzeitigen Altersrenten und den Erwerbsminderungsrenten die längere Rentenlaufzeit auszugleichen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten im Jahr 2011 bestätigt. Die besondere Situation von Bezieherinnen und Beziehern dieser Renten wird von Gesetzes wegen dadurch berücksichtigt, dass der Abschlag bei Erwerbsminderungsrenten höchstens 10,8 % beträgt, während er bei den Altersrenten in Zukunft bis zu 14,4 % erreichen kann.

Die Verbesserung der Situation derjenigen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr oder nur noch teilweise einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. In den letzten knapp 10 Jahren, beginnend mit dem Rentenpaket im Jahr 2014, wurden die Leistungen der Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung in mehreren Stufen in insgesamt außerordentlichem Umfang verbessert; die Verbesserungen gehen bereits weit über die negative Wirkung der von Ihnen angesprochenen Abschläge hinaus. Bei diesen Leistungsverbesserungen lag der Fokus jedoch zunächst auf den jeweiligen Neuzugängen in die Renten wegen Erwerbsminderung.

Durch das sogenannte Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz wurden gleich zu Beginn der aktuellen Wahlperiode wesentliche Verbesserungen für diejenigen beschlossen, die bisher nicht oder nur eingeschränkt von den Verbesserungen profitiert haben. Die neuen Verbesserungen richten sich an Menschen, die bereits seit einigen Jahren eine Erwerbsminderungsrente beziehen: Wer am 30. Juni 2024 eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente. Bei Renten mit einem Beginn in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis zum 30. Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent der Rente. Bei Renten mit einem Beginn in der Zeit vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent der Rente, da diese Menschen bereits von den Verbesserungen der letzten Jahre – zumindest teilweise – profitiert haben. Diese Zuschläge erfolgen dabei zusätzlich zur regulären Rentenanpassung zum 1. Juli eines jeden Jahres.

Insgesamt erhalten so rund 3 Millionen Renten einen Zuschlag, welcher insgesamt ein Finanzvolumen von 2,6 Mrd. Euro pro Jahr umfasst.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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