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Hubertus Heil
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Frage von Christoph P. •

Plant die Bundesregierung, eine Doppelbesteuerung bei Bestandsrentnern zu vermeiden?

Sehr geehrter Herr Heil,

der Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen vom 19. Mai 2021 (Aktenzeichen X R 20/19 und X R 33/19) höchstrichterlich Berechnungsparameter zur Ermittlung einer „doppelten Besteuerung“ von Renteneinkünften und Altersvorsorgeaufwendungen festgelegt.

Ich habe eine Doppelte Besteuerung meiner Rente nach diesen Vorgaben gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen.

Plant die Bundesregierung, eine Doppelbesteuerung bei Bestandsrentnern zu vermeiden?
Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/2221 08.06.2022) auf die Anfrage der CDU-Fraktion zu dem Thema enthält hierzu keine konkreten Hinweise, sondern betrifft ausschließlich zukünftige Rentner.

Bitte keine Standardantwort, sondern eine Antwort mit der konkreten Planung

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

2005 markierte den Startschuss für die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“ der Renten in Deutschland. Das bedeutet: Alles, was Sie seit 2005 für die Altersvorsorge aufgewendet haben, wurde zunehmend steuerfrei. Im Gegenzug werden Ihre jetzigen Renteneinkünfte besteuert. Dieser Wechsel erfolgt Schritt für Schritt in einer langen Übergangszeit von 35 Jahren. In der Regel ist diese „nachgelagerte Besteuerung“ der Rente von Vorteil. Denn die Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge haben seit 2005 die Steuerbelastung während Ihrer Berufsjahre verringert. Im Bezug der Altersrente sind Ihre Einnahmen üblicherweise geringer und damit auch der Steueranteil auf Ihre Rente. 

Bezüglich der Doppelbesteuerung von Renten möchte ich betonen, dass die SPD darauf achten wird, dass es weder für heutige, noch für künftige Rentner*innengenerationen zu einer Doppelbesteuerung ihrer Renten kommt.

Der Bundesfinanzhof hat in zwei Urteilen die aktuelle Ausgestaltung der Rentenbesteuerung als verfassungskonform bestätigt. Bisher liege keine generelle „doppelte Besteuerung“ von Renten vor, künftige Rentenjahrgänge ab 2025 könnten aber davon betroffen sein. 

Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP ausdrücklich erklärt, dass sie eine doppelte Rentenbesteuerung auch in Zukunft vermeiden werden. Deshalb soll der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben – statt nach dem Stufenplan ab 2025 – vorgezogen und bereits ab 2023 erfolgen. Zudem soll der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen. Eine Vollbesteuerung der Renten wird damit erst ab 2060 erreicht.

Die SPD hat sich für eine Änderung der Rentenbesteuerung zu Beginn der Wahlperiode ausgesprochen. Eine Reform setzt aber eine umfassende Problemanalyse und eine sorgfältige Auswertung der rechtlichen Vorgaben des Bundesfinanzhofes voraus. Das Bundesministerium der Finanzen hat deshalb ein Gutachten zur Ermittlung der Fallkonstellationen vergeben, in denen es konkret zu Doppelbesteuerungen kommen kann. Auf Basis der Ergebnisse dieses Gutachtens wird dann zügig ein Gesetzentwurf erarbeitet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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