
(...) Deshalb hat der Gesetzgeber diese Vorgehensweise des so genannten Anlagensplittings im Neuen EEG 2009 in § 19 bewusst und ganz ausdrücklich unterbunden. Das begrüßt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für neu zu errichtende Anlagen ebenso ausdrücklich. (...)