Frage an Herbert Frankenhauser von Florian B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Frankenhauser,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Anscheinend beziehen Sie sich jedoch auf die Vergütung von mit Palmöl betriebenen BHKW. Wie Sie richtig darstellen, wurde für diese zumindest eine Übergangslösung bis nach den Bundestagswahlen gefunden.
Mit meiner Anfrage habe ich mich allerdings auf den rückwirkend geänderten Anlagenbegriff in § 19 EEG 2009 bezogen. Dadurch bekommen über 200 bestehende(!) Biomasseanlagen seit Januar 2009 nur noch eine stark reduzierte Vergütung, von denen dadurch viele in ihrer Existenz bedroht sind.
Meine Frage daher: werden Sie bzw. die CSU sich auch für diese Anlagen dieser deutschen Schlüsseltechnologie (samt davon betroffenen Arbeitnehmern und vielen Kleinanlegern) einsetzen? Ich möchte nur noch anmerken, dass es hier schließlich nicht um eine Rettungsmaßnahme auf Grund der konjunkturellen Lage oder falscher Unternehmerentscheidungen geht - sondern um die Wiederherstellung des juristischen Vertrauensschutzes sowie die Beseitigung politisch-ideologischer Willkür geht.
Ich bedanke mich vielmals für Ihre erneute Stellungnahme. Mit besten Grüßen,
Florian Bitsch
Sehr geehrter Herr Bitsch,
vielen Dank für Ihre Nachfragen zum Erneuerbare-Ernergien-Gesetz vom 13. März 2009. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihre ersten Fragen abschließend beantworten konnte.
Die Vergütungen für die Verstromung von Biogas im Rahmen des EEG sind von der Anlagengröße abhängig. Große Anlagen können wirtschaftlicher arbeiten als kleinere und erhalten daher geringere Vergütungen. Einige Anlagenbetreiber haben diese Situation in den letzten Jahren dahingehend ausgenutzt, statt in einer großen Anlage, in vielen kleinen Biogas zu gewinnen. Diese eigenwillige Ausgestaltung entspricht nicht dem eigentlichen Sinn und Zweck des Gesetzes.
Deshalb hat der Gesetzgeber diese Vorgehensweise des so genannten Anlagensplittings im Neuen EEG 2009 in § 19 bewusst und ganz ausdrücklich unterbunden. Das begrüßt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für neu zu errichtende Anlagen ebenso ausdrücklich.
Wir sind allerdings auch der Auffassung, dass eine zentrale Voraussetzung für das Erreichen unserer Klimaziele weitere private Investitionen und Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien sind – und dafür sind verlässliche politische Rahmenbedingungen unabdingbar. Deshalb dürfen wir aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Investitionssicherheit die wirtschaftliche Grundlage von Bestandsanlagen nicht zerstören. Deshalb fordert die CDU/CSU schon seit langem für diese Art von Anlagen eine Ausnahmeregelung.
Einen diesbezüglichen Antrag hat die Unionsfraktion bereits in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner zur Novelle des EEG im letzten Jahr eingebracht. Aus mir nicht ersichtlichen Gründen beharrt die SPD leider auf ihrer ablehnenden Haltung zu dem Antrag. Unsere Forderung nach einem Bestandsschutz konnten Sie somit leider nicht in dem Gesetz wiederfinden.
Für Ihren Vorwurf der politisch-ideologischen Willkür habe ich daher Verständnis. Auch wenn sich unser Koalitionspartner weiterhin weigert, so bleibt die Union bei der Forderung nach einer Sicherung der Bestandsanlagen. Diese Forderung spiegelt auch ein Antrag aus dem November 2008 wider, den zwei Unionsgeführte Bundesländer in den Bundesrat eingebracht haben.
Bedauerlicherweise sehe ich – aufgrund der starren Haltung der SPD – kaum Möglichkeiten noch in dieser Legislaturperiode zu einer Lösung zu kommen, die den Bestandsschutz bereits bestehender Anlagen sichert und den § 19 des EEG dahingehend ändert.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB