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Herbert Frankenhauser
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Frage von Rupert Dr. H. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Rupert Dr. H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

ab 1.1.09 erhalte ich für meine kassenärztliche Augenpraxis im Münchener Osten, die ca. 1400 Patienten im Quartal versorgt, noch eine Monatszahlung von 8000.- bei Kosten von 6000.- und Kranken-Rentenversicherung von 2000.- bleiben brutto Null.
Regierung, KVB, Kassen: alle haben Verständnis, tun aber nichts.
Meine Praxis wird nun noch eine zeitlang Marginalversorgung betreiben und schließen, sobald ich aus meinen Verträgen herauskomme.
Ich bitte um Mitteilung, wohin ich meine Patienten schicken soll, denn die umliegenden Kollegen sind nicht aufnahmefähig.

mfg Dr. R. Holderied

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dr. Holderied,

vielen Dank für Ihre Frage vom 9. Januar auf Abgeordnetenwatch zum Thema Ärztehonorare.

Es ist mir ein großes Anliegen, auf die Situation der Ärzte in meinem Wahlkreis einzugehen. Für mich ist es sehr wichtig, dass wir hier weiterhin über eine hochwertige qualitative Versorgung mit Ärzten verfügen, die gerne und unter für sie guten Bedingungen ihre Patienten in der Praxis oder Klinik versorgen können.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich im Rahmen der Gesetzgebung dafür eingesetzt, dass die Lage der Ärzteschaft verbessert wird. Die Budgetierung der ärztlichen Honorare ist beendet, und das Vergütungssystem ist damit für alle niedergelassenen Ärzte auf eine neue leistungsgerechtere Grundlage gestellt worden. Die vertragsärztlichen Leistungen werden seit dem 1. Januar 2009 grundsätzlich mit festen Preisen einer nach haus- und fachärztlichen Leistung getrennt ausgestalteten regionalen Gebührenordnung vergütet und setzen sich aus Regelleistungen, Mehrleistungen, freien Leistungen und regionalen Vertragszuschlägen zusammen. Das Gesamtvolumen der ärztlichen Vergütung wurde um etwa 2,7 Mrd. Euro angehoben und steht der Ärzteschaft komplett zur Verfügung.

Nach den im Oktober 2008 getroffenen Beschlüssen des Erweiterten Bewertungsausschusses werden die weiteren Umsetzungsfragen insbesondere von den regionalen Vertragspartnern geklärt. Zuständig für die Verteilung des ärztlichen Honorars sind die Kassenärztlichen Vereinigungen, in denen alle Facharztgruppen vertreten sind und deren Aufgabe es ist, die notwendige Transparenz über die Auswirkungen der Honorarreform vor Ort und für den einzelnen Vertragsarzt zu schaffen.

Von den Kassenärztlichen Vereinigungen wurden erste Bescheide für die im 1. Quartal 2009 über das jeder Arztpraxis zur Verfügung stehende Regelleistungsvolumen an die Vertragsärzte versandt. Ein Vergleich der Fallwerte nach den bisherigen Vergütungsregelungen mit den jetzt aktuell versandten Fallwerten hat vielfach zu der weitgehend nicht zutreffenden Annahme geführt, dass es zu deutlichen Honorarverlusten kommt. Zwar sind die neuen Fallwerte niedriger als die nach der alten Gebührenordnung, jedoch sind bei der Honorarberechnung die bereits dargestellten weiteren Bestandteile (Mehrleistungen, freie Leistungen und regionale Vertragszuschläge) zu berücksichtigen.

Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern werden die Kassen 2009 rund 4,9 Mrd. Euro an die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) überweisen. Die Honorare der Vertragsärzte werden im Vergleich zu den Ausgangswerten von 2007 um 294 Mio. Euro oder um über 6 Prozent ansteigen.

Ähnlich wie Sie, führen nun einige Facharztgruppen an, dass sich aus den ersten KVB-Bescheiden für die im 1. Quartal 2009 einer jeden Arztpraxis zur Verfügung stehenden Vergütungsvolumen (Regelleistungsvolumina) Honorarverluste von bis zu 40 Prozent ergäben. Als Anhaltspunkt für diese Annahmen dient ganz offensichtlich ein Vergleich der jeweiligen Fallwerte aus den alten Honorarverteilungsregeln mit den zum Jahreswechsel 2008/2009 von der KVB den einzelnen Praxen übermittelten neuen niedrigen Fallwerten. Übersehen wird dabei, dass viele Leistungen extra bezahlt werden. Es sind aber gerade diese außerhalb der Regelleistungsvolumina liegenden Extra-Vergütungen, die in die tatsächlichen Honorarleistungen miteinbezogen werden müssen.

Die Zuweisungen an die Arztpraxen obliegen der KVB. Der Bund kann darauf keinen Einfluss nehmen und aus der Ferne auch nicht beurteilen, ob die Ermittlung insbesondere der sogenannten Regelleistungsvolumina durch die regionale Ebene entsprechend der Vorgaben des Bewertungsausschusses und auf Grundlage der richtigen Daten erfolgt ist. Die gegebenenfalls notwendige Überprüfung der Rechtmäßigkeit obliegt dem jeweiligen Landesministerium für Gesundheit und Soziales als zuständiger Aufsichtsbehörde.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB